Vor dem Notar Theodor Buick stellen Ottilia Margaretha Freifrau von Brabeck, geborene Freifrau von Lützenrodt (-rode) zu Clarenbeck, vertreten durch ihren Ehemann Franz Dietrich Freiherrrn von Brabeck, Herrn zu Vogelsang, einer- und ihre Schwester Anthonetta Theresia Freifrau von Lützenrodt zu Clarenbeck, unterstützt von Arnold Freiherrn von Wachtendonk, anderseits vorbehaltlich der Leibzucht ihrer noch lebenden Mutter eine Erbteilung des ihnen vom + Vater und + Bruder hinterlassenen Gütervermögens an. Demnach soll die ältere Schwester, die Freifrau von Brabeck, den Rittersitz Clarenbeck mit allen dazugehörigen, im Herzogtum Kleve gelegenen Gütern, Renten, Zinsen, Gefällen, Gerechtigkeiten wie auch darauf haftenden Schulden und Anforderungen, auch alles übrige Hab und Gut, wo auch immer gelegen, wie die zu diesen Erbschaften gehörigen creditis et debitis, insonderheit gegen die von Rollhausen sowie die Broler Forderung gegen die von Sintzig und Spieß, vollständig erhalten. Anthonetta Theresia erbt mit schwesterlichem Einverständnis und unter Schutzgewähr den Rittersitz Vorst mit allen Zubehörungen und darauf haftenden Schulden, welche die von Brabeck auf ihre Kosten mit Konsens des Kurfürsten von Köln als Lehnherrn bis zum nächsten Martini [11. November] abzahlen sollen [?], ist ansonsten aber von elter- und brüderlichen Schulden befreit. Sie verzichtet im Gegenzug auf alles übrige väter- und mütterliche Erbe, bewegliches und unbewegliches Gut, zugunsten ihrer Schwester und deren Erben. - Neben Anthonetta Theresia, ihrem Beistand Freiherrn von Wachtendonk und ihrem Schwager Franz Dietrich von Brabeck unterschreiben und siegeln Wolter Spaen, Dekan zu Kleve, und Johannes Noy, Kanoniker und Pastor zu Kleve, als Zeugen. So gescheh(en) Cleve den 19. Aprill 1685ten Jahrß.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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