Johannes [Ryman], Bischof von Pomesanien, und Nicolaus, Zisterzienserabt von Pelpin, lassen auf Ansuchen des Hochmeisters Heinrich von Plauen von den öffentlichen Notaren Balthasar von Rosenberg und Johann von Sorau die Urkunde des Papstes Clemens IV von 1265 Juni 24 (Cum dilctis filiis), in der das Einsammeln von Almosen durch den Deutschen Orden und die Dienste von Weltgeistlichen im Deutschen Orden ohne Verlust ihres Benefiziums gestattet wird, transsumieren.

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Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
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