Hans Weber von Dünzling und seine Ehefrau Barbara bekunden, dass Abt Erasmus von St. Emmeram ihnen Erb- und Paurecht auf dem von ihnen gerodeten holtzgrundt des Klosters, genannt Zu Lönen, der zum Hof Gattersberg gehört, verliehen hat, wobei ein erbbrieff des Klosters vom 8. November 1557 genannt wird. S: Hans Enckhiesser, Vogtrichter und Kastner von Kelheim