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Akte betreffend das Schuldenwesen der Grafschaft Lützelstein.
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 71 Regierungsakten
Regierungsakten >> Herzog Ludwig von Württemberg >> Pfalz-Lützelsteinische Kuratelakten >> Akten
1588-1593
Enthält:
"Nachdem Pfalzgraf Georg Hanns von Lützelstein durch übele Wirttschafft und unbesonnene Händel sich in eine Schuldenlast von 220.000 Gulden gesteckt und die schrifftlich und mündliche Vorstellungen und Rathschläge seines Tochtermanns Herzog Ludwigs von Württemberg fruchtlos geblieben, von ihme vielmehr immer neue Schulden contrahirt, und zu Veräusserung der Herrschaft Veldenz Einleitungen gemacht worden, so wurde von sämtlichen pfälzischen Agnaten unter dem Beitritt Herzog Ludwigs im November 1589 zu Heilbronn eine Conferenz veranstaltet und darauf angetragen, daß Pfalzgraf Georg Hanns die Grafschafft Lützelstein an seinen ältesten Sohn Pfalzgrafen Georg Gustav abtretten, und zu successiven Abzahlung der Schulden Anordnungen getroffen werden sollten, wo jedoch Pfalzgraf Georg Hanns hierzu nicht zu disponiren war, und bei dem kaiserlichen Hof wenigstens des vorhabenden Verkauffs der Grafschafft Lützelstein an den Herzog von Parma ein Mandatum de non alienando extrahirt wurde." (Zusammenfassung der Geschehnisse durch Regierungsrat Christian Heinrich von Günzler)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.