Hans Maul der Junge, B. zu Kirchheim unter Teck, dort gef., weil er sich - der Erbhuldigung zuwider - mutwilliger und freventlicher Weise den Feinden des Fürstentums angeschlossen und Briefe, die für das Fürstentum nachteilig waren, zwischen Württemberg und Mömpelgart hin- und herbefördert hatte, jedoch auf Fürbitte freigelassen, schwört U. Er setzt ferner 8 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall einer Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist nach Aufforderung oder Bekanntwerden seiner Verfehlung der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten oder 80 lb h Pönfall zu bezahlen. Bürgen: Michel Heutlin, Clain Hans Heusler, Eitelhans Heusler, Marx Weißgerber, Konrad Koler, Stefan Hennslin, Lenz Müller und Konrad Stierlin, alle B. zu Kirchheim.