Appellationis Auseinandersetzung um Ämtervergabe im Rat
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(1) 1425
Wismar H 146 (W H 4 n. 146)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 08. 1. Kläger H
(1751) 29.05.1751-19.01.1752
Kläger: (2) Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse, Ratsherr zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. trägt seine Appellation gegen einen Entscheid der Bürgermeister vor, ihn, nachdem er mehrere Jahre Direktor des Ratsgerichtsgerichts gewesen ist, zum Direktor des Waisengerichts zu machen. Er sieht das als eine Zurücksetzung gegenüber dem neuen Amtsinhaber, dem Ratsherrn Dr. Quistorp, an und bittet, ihn auf seinem Posten zu belassen. Die Beschwerden der Bürgermeister gegen ihn wegen einzelner Prozesse weist er zurück und entkräftet sie. Am 12.06. setzt das Tribunal einen Vorbescheid auf den 25.06. an, am 14.06. erbittet Kl. Kopie des Schreibens der Bekl., erhält dies jedoch nicht. Am 05.07. bestätigt das Tribunal das Recht der Bürgermeister auf Neubesetzung der Ämter, fordert sie aber zu einer "convenablen Begegnung gegen Membra Senatus" auf und erinnert an die am 12.06. angedrohte Strafe von 500 Rtlr bei Zuwiderhandlung. Am 22.07. ergreift Kl. gegen das Urteil restitutio in integrum, erbittet aber am 22.07. und 13.08. zunächst Fristverlängerung, die er am 02. und 14.08. erhält. Am 31.08. besteht Kl. auf seiner Sichtweise und wehrt sich gegen "Regime" der Bekl. Am 05. und 18.10. sowie am 10.12.1751 bitten Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 15.01.1752 teilt Kl. mit, daß er sich mit Bekl. verglichen habe und bittet, den Prozeß einzustellen. Am 17.01. legen Bekl. ein Schreiben des Kl.s an sie vor, in dem er sich den Entscheidungen der Bekl. unterwirft. Das Tribunal nimmt dies am 18.01.1752 ad acta.
Instanzenzug: 1. Konsulat 1751 2. Tribunal 1751 3. Tribunal 1751-1752
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus den Wismarer Ratsstatuten; Klagen der Ratsherren über die Bürgermeister Wismars; Ratsakte Catharina Maria Köhn vs. das Wismarer Niedergericht in pcto injuriarum atrocissimarum 1751; Auszug aus dem Diario Judiciali des Ratsgerichtes 1751; Schreiben Bürgermeister Schlaffs an Kl. vom 21.05.1751; Schreiben des KL.s an Bürgermeister wegen des Postinspektors Leusmann (o.D.); von Notar Peter Gerling aufgenommenes Verhör des Johann Wilhelm Horst, Diener Hasses vom 24.08.1751; Auszug aus Ratsgerichtsprotokoll vom 21.05.1751; Aussage von Dr. Ungnade und N. Staalkopf vom 31.08.1751; Ratsgerichtsurteile vom 16.06. und 02.08.1751; Protokoll des Ratsgerichtsprozesses zwischen Ernst Hinrich Hundt und Christoph Vögelcken in pcto debiti vom 20.07.1751; Supplik des Johann Rudolph Schreiber an Ratsgericht (o.D.)
Beklagter: Bürgermeister zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. trägt seine Appellation gegen einen Entscheid der Bürgermeister vor, ihn, nachdem er mehrere Jahre Direktor des Ratsgerichtsgerichts gewesen ist, zum Direktor des Waisengerichts zu machen. Er sieht das als eine Zurücksetzung gegenüber dem neuen Amtsinhaber, dem Ratsherrn Dr. Quistorp, an und bittet, ihn auf seinem Posten zu belassen. Die Beschwerden der Bürgermeister gegen ihn wegen einzelner Prozesse weist er zurück und entkräftet sie. Am 12.06. setzt das Tribunal einen Vorbescheid auf den 25.06. an, am 14.06. erbittet Kl. Kopie des Schreibens der Bekl., erhält dies jedoch nicht. Am 05.07. bestätigt das Tribunal das Recht der Bürgermeister auf Neubesetzung der Ämter, fordert sie aber zu einer "convenablen Begegnung gegen Membra Senatus" auf und erinnert an die am 12.06. angedrohte Strafe von 500 Rtlr bei Zuwiderhandlung. Am 22.07. ergreift Kl. gegen das Urteil restitutio in integrum, erbittet aber am 22.07. und 13.08. zunächst Fristverlängerung, die er am 02. und 14.08. erhält. Am 31.08. besteht Kl. auf seiner Sichtweise und wehrt sich gegen "Regime" der Bekl. Am 05. und 18.10. sowie am 10.12.1751 bitten Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 15.01.1752 teilt Kl. mit, daß er sich mit Bekl. verglichen habe und bittet, den Prozeß einzustellen. Am 17.01. legen Bekl. ein Schreiben des Kl.s an sie vor, in dem er sich den Entscheidungen der Bekl. unterwirft. Das Tribunal nimmt dies am 18.01.1752 ad acta.
Instanzenzug: 1. Konsulat 1751 2. Tribunal 1751 3. Tribunal 1751-1752
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus den Wismarer Ratsstatuten; Klagen der Ratsherren über die Bürgermeister Wismars; Ratsakte Catharina Maria Köhn vs. das Wismarer Niedergericht in pcto injuriarum atrocissimarum 1751; Auszug aus dem Diario Judiciali des Ratsgerichtes 1751; Schreiben Bürgermeister Schlaffs an Kl. vom 21.05.1751; Schreiben des KL.s an Bürgermeister wegen des Postinspektors Leusmann (o.D.); von Notar Peter Gerling aufgenommenes Verhör des Johann Wilhelm Horst, Diener Hasses vom 24.08.1751; Auszug aus Ratsgerichtsprotokoll vom 21.05.1751; Aussage von Dr. Ungnade und N. Staalkopf vom 31.08.1751; Ratsgerichtsurteile vom 16.06. und 02.08.1751; Protokoll des Ratsgerichtsprozesses zwischen Ernst Hinrich Hundt und Christoph Vögelcken in pcto debiti vom 20.07.1751; Supplik des Johann Rudolph Schreiber an Ratsgericht (o.D.)
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ