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Der Schultheiß und das Gericht zu Oberkirch entscheiden den Streit zwischen Martin Danner und seiner Frau Birde, der Witwe des Hans Einhart, einerseits und Kunig Hansent und Claus Klump andererseits, wegen eines Lehenguts zu Winterbach, das die genannte Birde von ihrem ersten Manne ererbt, aber an Hans Kunig und Claus Klump verkauft hatte, dahin, dass die beiden zuletzt genannten im ungestörten Besitz des Gutes verbleiben sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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