Die Ältesten der Ritterschaft der Lande, Leuther von Schreibersdorff auf Holscha, Albrecht von Schreibersdorff auf Niedergurig, Hans von Ponickau auf Elstra, Christoph von Gersdorff auf Baruth, Hans von Metzradt auf Milkel, Otto von Nostitz auf Rothenburg, Peter von Gersdorff auf Krischa, Nickel von Gersdorff auf Hennersdorf, Opitz von Salza auf Schreibersdorf, Nickel von Hermsdorf auf Schwepnitz, Hans von Gaußig (Gusk) auf Kittlitz, einerseits und die Bürgermeister und Ratsmannen der Städte Bautzen, Zittau, Lauban (Luban), Löbau und Kamenz andererseits bekennen, folgendes Abkommen geschlossen zu haben: Erstens verpflichten sie sich zu gegenseitiger Anerkennung ihrer Ansprüche in allen Erb- und Zinsangelegenheiten sowie Hilfe im Konfliktfall, sofern dieser nicht mit dem König entstünde. Zweitens will man „althergebrachte“ Rechte und Privilegien einhalten und beachten. Drittens sollen Klagen vor den Landvogt gebracht werden und, wenn hier keine Lösung gefunden wird, vor den König. Sie erklären, sich dieses Abkommen bestätigen zu lassen und daran unverbrüchlich festzuhalten.