Peter Mayr, geschworener Gerichtsammann zu Söflingen, urteilt in dem Rechtsstreit: Augustinerchorherrenstift St. Michael zu den Wengen (Kl.) ./. Magdalena Zattmann, Ehefrau des Klaus Zattmann zu Jungingen (Bekl.), wegen Misshandlung und Schmähung des Sigmund Schneider und seiner Schwester, beide von Jungingen, auf dem Grund und Boden des Stifts, dass der Beklagten eine Geldbuße von 1 lb h Ulmer Währung aufzuerlegen ist.