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Heiratsvertrag zwischen Friedrich Ludwig von Stein und der verwitweten Frau von Kremp geb. von Closen. Er soll die Nutznießung ihres Vermögens haben, welches hernach ihrer Tochter aus erster Ehe, Frau von Liebenstein zufällt.
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Heiratsvertrag zwischen Friedrich Ludwig von Stein und der verwitweten Frau von Kremp geb. von Closen. Er soll die Nutznießung ihres Vermögens haben, welches hernach ihrer Tochter aus erster Ehe, Frau von Liebenstein zufällt.