Der Ulmer Bürger Georg Krafft verleiht Leonhard Reichlin von Pfuhl ("Pfu/o/l") [Stadt Neu-Ulm] eine Selde in Pfuhl bestehend aus Haus, Stadel und Garten zwischen Johann Senft und Johann Märlin zu Erbrecht. Davon steht den Erben des Asmus Neithardt ein jährlicher Zins in Höhe von 2 Schilling und 2 Hellern sowie 2 Hühnern zu. Der Beliehene hat die Selde in gutem Kulturzustand zu halten und davon jährlich 2 Pfund Heller, 2 Hühner und 1 Fastnachtshuhn zu entrichten. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an der Selde veräußern, wobei sie jedoch Georg Krafft und seinen Erben ein Vorkaufsrecht einräumen müssen. Bei einem Besitzerwechsel hat der Abziehende eine Weglöse in Höhe von 10 Schilling Heller zu entrichten und der neue Besitzer einen Handlohn in gleicher Höhe.