Es wird bekundet, daß die Mißverständnisse zwischen Katharina von Langenbach, genannt Sassenroth, Äbtissin, und deren Konventsjungfrauen zu Gnadenthal einer- und Eberhard Seck, Pfarrer zu Dauborn, andererseits wegen Bestellung des Glöckneramts der gräflichen ('unsers gnedigen herrn') Kanzlei zum gütlichen Verhör vorgebracht wurden. Der Pfarrer erklärte, daß er seine Worte nicht ehrenrührig gemeint habe. Aller Unwille wegen bitterer Reden soll hiermit gänzlich aufgehoben und christlich gesühnt sein. Da die Äbtissin und Konventsjungfrauen mehr über das Leben und die politischen Händel des Pfarrers als über seine Lehre geklagt haben, wurde ihm befohlen, sich künftig in Lehre und Leben, Tun und Reden aller christlichen Bescheidenheit zu befleißigen, die Äbtissin und Konventsjungfrauen mit Sanftmut in Gottes Wort und dem, was zu ihrer Seligkeit dient, zu unterweisen und ihnen alle schuldige Ehre zu erweisen, wie sie dagegen dem Pfarramt ('ministerio') gebührende Achtung erzeigen sollen. Beide Teile versprechen, diesem Abschied nachzukommen. - Hierüber wurden zwei gleichlautende Ausfertigungen unter der Kanzleihandschrift mit aufgedrücktem gräflichen Sekretsiegel gefertigt und jeder Partei eine zugestellt.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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