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Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt seine Einwilligung als Landes- und Dorfherr dazu, dass aus der Kaplanei zu Schwabbach, die zuvor eine Filiale der Pfarrei Waldbach gewesen war, nun mit Bestätigung Bischof Rudolfs von Würzburg eine eigene Pfarrei wurde, wobei die Verschreibung derer von Schwabbach und Siebeneich gegenüber Äbtissin und Konvent von Lichtenstern vom 4. Dezember 1481 zu beachten ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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