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Strafsache gegen Gerdt Froneman wegen Anstiftung und Beihilfe zum Mord? verurteilt zu Tortur, durch Tiere auf einem Schlitten zum Richtplatz geschleift, dann enthauptet
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Strafsache gegen Gerdt Froneman wegen Anstiftung und Beihilfe zum Mord? verurteilt zu Tortur, durch Tiere auf einem Schlitten zum Richtplatz geschleift, dann enthauptet
Enthält: Strafsache wegen Gerdt Froneman: Der Angeklagte ist 22 oder 23 Jahre alt, Sohn der Eheleute Jürgen Froneman und Else Peivorts im Kspl. Halle, Bauerschaft Horste, Amt Ravensberg, Bruder des Jobst Fr. daselbst. Er war früher Diener des Arnold Vitinghoff gen. Schell, Domherrn und Propst zu St. Mauritz, des Jobst von der Recke, Propst zu Soest, des Domherrn Schmising und zuletzt, i. J. 1624, des Ludger Wilhelm von Raesfeld. Dieser war der Sohn des + Goddert von Raesfeld Drosten zu Sassenberg, und der Anna Schencking. Dieser Ludger Wilhelm von Raesfeld war verlobt mit Felizitas von Varendorp auf Haus Milsen in der Grafschaft Ravensberg. Als er i. J. 1624 seine Mutter in Wintersohl (Grafschaft Mark) besuchte, von da nach Münster ritt und über Ostbevern sich auf den Weg nach Milsen begab, wurde er in der Nähe von Füchtrup von 5 kaiserlichen Soldaten überfallen und erschossen; die Leiche wurde nach Harkotten gebracht. Dem Angeklagten Wird zur Last gelegt, die Mörder angestiftet und Ihnen Beihilfe geleistet, insbesondere ihnen den Weg, den sein Herr nahm, verraten zu haben. Er hat sich verdächtig gemacht, weil er sich nicht gewehrt und die Soldaten ihm nichts getan haben, weil er keine Trauer über den Tod seines Herrn gezeigt, später zu den Mördern sich gesellt und Soldat unter Oberst Adam Dietrich Cratz von Scharffenstein geworden ist, auch auffälligerweise vor der Tat erzählt hat, ihm habe geträumt, sein Herr würde erschossen. Die Mutter des Ermordeten, Witwe von Raesfeld, Marschalkin von der Leie, erhebt Anklage gegen ihn; auf Antrag und Bürgschaft ihr Bruders Johan Schencking zu Ostbevern wird der Angeklagte im Oktober 1627 verhaftet. Sein Verteidiger ist Lic. Johan Mensing. Er leugnet zunächst. Zunächst werden durch den Richter Bernhard von Blechen in Neuenrodt als Zeugen vernommen: 1. Fischer Henrich Schröder im Dorf Werdohl, 40 J. alt; 2. Katharina Fischers. In Münster werden vernommen: 1. Kaspar Wiltehus aus Hilter, jetzt im Dienst des Pastors zu Körde, früher im Dienst des Getöteten, 16 Jahre alt; war Zeuge der Tat; 2. Frau Henrich Ledebaur, geb. Elsabe Storck, 42 J. alt; 3. Anna Plettenberg, 25.J. alt. Inzwischen ist einer der Mörder, Johan von Frechen, in Köln hingerichtet. Sein den Angeklagten belastendes Bekenntnis wird vom Gericht in Köln dem Rat in Münster mitgeteilt. Auf Erfordern des Rats erstatten die Rechtsgelehrten Lic. Winolt Kyver und Dr. Peter Osterman in Köln ein Gutachten; sie erklären, die vorhandenen Indizien genügten, um den Angeklagten in der Tortur zu befragen. Dieses geschieht, und der Angeklagte bekennt seine Schuld. Angeblich sind die Mörder gedungen von einem Nebenbuhler des Getöteten, der dessen Braut zur Frau haben wollte. Das Urteil ergeht am 29. 3.1628 dahin: Der Angeklagte soll als Verräter seines Herrn von der Aegidiistraße zum Gerichtsplatz durch unvernünftige Tiere auf einem Schlitten hingeschleift und dann enthauptet werden; seine Leiche soll in 4 Stücke zerhauen und die 4 Stücke sollen öffentlich aufgehangen werden. Erwähnt werden Schreiber Wilhelm Elberfeldt; der Domvikar Niklas Weilinck und Barthold Hueck; Domherr Niklas von Westerholt; Vikar Bernhard Wegener; Wilbrand zum Busch; Wennemar Schumaker; Friedrich Croes; Notar Bernard Strick; Hofgerichtsprokurator Henrich Sterneman; Dietrich Degener; Albert Stapelberg; Friedrich Twickel (Twicklo) in Havixbeck; Dirich Lohe in Bevern; Peter Könning, Schreiber zu Ostbevern, und Frau Christine; Johan Mollenstrait; Johan Wosteman; Christoffer Freiman, Notar und Bürgermeister in Altena; Johan Franz Droste zu Moldiek, Droste zu Ravensberg; Schweder Voss, Frohn zu Horste.