Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Strafsache gegen Gerdt Froneman wegen Anstiftung und Beihilfe zum Mord? verurteilt zu Tortur, durch Tiere auf einem Schlitten zum Richtplatz geschleift, dann enthauptet
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Strafsache gegen Gerdt Froneman wegen Anstiftung und Beihilfe zum Mord? verurteilt zu Tortur, durch Tiere auf einem Schlitten zum Richtplatz geschleift, dann enthauptet
Enthält: Strafsache wegen Gerdt Froneman: Der Angeklagte ist 22 oder 23 Jahre alt, Sohn der Eheleute Jürgen Froneman und Else Peivorts im Kspl. Halle, Bauerschaft Horste, Amt Ravensberg, Bruder des Jobst Fr. daselbst. Er war früher Diener des Arnold Vitinghoff gen. Schell, Domherrn und Propst zu St. Mauritz, des Jobst von der Recke, Propst zu Soest, des Domherrn Schmising und zuletzt, i. J. 1624, des Ludger Wilhelm von Raesfeld. Dieser war der Sohn des + Goddert von Raesfeld Drosten zu Sassenberg, und der Anna Schencking. Dieser Ludger Wilhelm von Raesfeld war verlobt mit Felizitas von Varendorp auf Haus Milsen in der Grafschaft Ravensberg. Als er i. J. 1624 seine Mutter in Wintersohl (Grafschaft Mark) besuchte, von da nach Münster ritt und über Ostbevern sich auf den Weg nach Milsen begab, wurde er in der Nähe von Füchtrup von 5 kaiserlichen Soldaten überfallen und erschossen; die Leiche wurde nach Harkotten gebracht. Dem Angeklagten Wird zur Last gelegt, die Mörder angestiftet und Ihnen Beihilfe geleistet, insbesondere ihnen den Weg, den sein Herr nahm, verraten zu haben. Er hat sich verdächtig gemacht, weil er sich nicht gewehrt und die Soldaten ihm nichts getan haben, weil er keine Trauer über den Tod seines Herrn gezeigt, später zu den Mördern sich gesellt und Soldat unter Oberst Adam Dietrich Cratz von Scharffenstein geworden ist, auch auffälligerweise vor der Tat erzählt hat, ihm habe geträumt, sein Herr würde erschossen. Die Mutter des Ermordeten, Witwe von Raesfeld, Marschalkin von der Leie, erhebt Anklage gegen ihn; auf Antrag und Bürgschaft ihr Bruders Johan Schencking zu Ostbevern wird der Angeklagte im Oktober 1627 verhaftet. Sein Verteidiger ist Lic. Johan Mensing. Er leugnet zunächst. Zunächst werden durch den Richter Bernhard von Blechen in Neuenrodt als Zeugen vernommen: 1. Fischer Henrich Schröder im Dorf Werdohl, 40 J. alt; 2. Katharina Fischers. In Münster werden vernommen: 1. Kaspar Wiltehus aus Hilter, jetzt im Dienst des Pastors zu Körde, früher im Dienst des Getöteten, 16 Jahre alt; war Zeuge der Tat; 2. Frau Henrich Ledebaur, geb. Elsabe Storck, 42 J. alt; 3. Anna Plettenberg, 25.J. alt. Inzwischen ist einer der Mörder, Johan von Frechen, in Köln hingerichtet. Sein den Angeklagten belastendes Bekenntnis wird vom Gericht in Köln dem Rat in Münster mitgeteilt. Auf Erfordern des Rats erstatten die Rechtsgelehrten Lic. Winolt Kyver und Dr. Peter Osterman in Köln ein Gutachten; sie erklären, die vorhandenen Indizien genügten, um den Angeklagten in der Tortur zu befragen. Dieses geschieht, und der Angeklagte bekennt seine Schuld. Angeblich sind die Mörder gedungen von einem Nebenbuhler des Getöteten, der dessen Braut zur Frau haben wollte. Das Urteil ergeht am 29. 3.1628 dahin: Der Angeklagte soll als Verräter seines Herrn von der Aegidiistraße zum Gerichtsplatz durch unvernünftige Tiere auf einem Schlitten hingeschleift und dann enthauptet werden; seine Leiche soll in 4 Stücke zerhauen und die 4 Stücke sollen öffentlich aufgehangen werden. Erwähnt werden Schreiber Wilhelm Elberfeldt; der Domvikar Niklas Weilinck und Barthold Hueck; Domherr Niklas von Westerholt; Vikar Bernhard Wegener; Wilbrand zum Busch; Wennemar Schumaker; Friedrich Croes; Notar Bernard Strick; Hofgerichtsprokurator Henrich Sterneman; Dietrich Degener; Albert Stapelberg; Friedrich Twickel (Twicklo) in Havixbeck; Dirich Lohe in Bevern; Peter Könning, Schreiber zu Ostbevern, und Frau Christine; Johan Mollenstrait; Johan Wosteman; Christoffer Freiman, Notar und Bürgermeister in Altena; Johan Franz Droste zu Moldiek, Droste zu Ravensberg; Schweder Voss, Frohn zu Horste.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.