Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet nach Anhörung durch seine Räte einen Streit um ausbleibende Gültzahlungen. Bereits Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz hatte zwischen den Parteien Irmel von Wittstatt, jetzt Ehefrau des Rudolf von Mühlhofen (Mulhoffen), einer- und ihren Kindern aus früherer Ehe mit Peter von Mentzingen (+), nämlich Philipp und Margarethe, entschieden, dass die Kinder Wittum und Morgengabe ausrichten sollen, wozu zwei Entscheidungsbriefe über 45 Gulden, Geld, Frucht und Wein ausgefertigt worden waren. Der Streit ging aber weiter und die Gülte wurde zeitweise nicht bezahlt, weshalb die pfalzgräflichen Räte die Eheleute Irmel und Rudolf sowie Reinhard von Gemmingen und Rucker von Mentzingen als Vormunde der Kinder angehört haben und nun folgender Entscheid gefallen ist: Die Kinder, ihre Erben und die Vormunde während der Vormundschaft geben Irmel auf Lebzeiten durch den Amtmann und Schaffner zu Menzingen jährlich gegen Quittung zu Mariä Lichtmess [= 2.2.] 40 Gulden in Gold nach Landeswährung und Speyrer Gültigkeit nach Speyer oder Bruchsal. Dies soll unverzüglich geschehen, andernfalls soll die Ausrichtung bis St. Georg [= 23.4.] ohne zusätzliche Kosten erfolgen. Danach haben sie Irmel Kosten und Schäden zu erstatten. Zur Sicherung soll Irmel binnen drei Tagen und sechs Wochen ein Viertel an Menzingen mit Zugehörde versichert sein, wozu [Philipp] von Katzenelnbogen eingewilligt hat. Frühere Entscheide bezüglich Morgengabe und Wittum sind hiermit nichtig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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