Heinrich von Fleckenstein, Hofmeister des Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein, verkündet den Rechtsspruch der pfalzgräflichen Räte (folgt Aufzählung) in der Streitsache zwischen Konrad von Weinsberg und Heinz Botte, genannt Marstaller: Konrad von Weinsberg kann seine Forderungen nicht rechtmäßig belegen und Heinz Botte muss diesen somit nicht nachkommen. In seiner Argumentation beruft sich Konrad von Weinsberg auch auf ein Urteil in der Streitsache zwischen Graf Michael von Wertheim einerseits und Bischof Johann von Würzburg und Albrecht, Domherr zu Würzburg, andererseits.