Heinrich von Fleckenstein, Hofmeister des Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein, verkündet den Rechtsspruch der pfalzgräflichen Räte (folgt Aufzählung) in der Streitsache zwischen Konrad von Weinsberg und Heinz Botte, genannt Marstaller: Konrad von Weinsberg kann seine Forderungen nicht rechtmäßig belegen und Heinz Botte muss diesen somit nicht nachkommen. In seiner Argumentation beruft sich Konrad von Weinsberg auch auf ein Urteil in der Streitsache zwischen Graf Michael von Wertheim einerseits und Bischof Johann von Würzburg und Albrecht, Domherr zu Würzburg, andererseits.
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Heinrich von Fleckenstein, Hofmeister des Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein, verkündet den Rechtsspruch der pfalzgräflichen Räte (folgt Aufzählung) in der Streitsache zwischen Konrad von Weinsberg und Heinz Botte, genannt Marstaller: Konrad von Weinsberg kann seine Forderungen nicht rechtmäßig belegen und Heinz Botte muss diesen somit nicht nachkommen. In seiner Argumentation beruft sich Konrad von Weinsberg auch auf ein Urteil in der Streitsache zwischen Graf Michael von Wertheim einerseits und Bischof Johann von Würzburg und Albrecht, Domherr zu Würzburg, andererseits.
Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 101 Nr. 26/8
StAWt-G Rep. 26 Nr. 15
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 101 Urkunden, Nachträge aus Akten (UNA)
Urkunden, Nachträge aus Akten (UNA) >> 2. 1430-1479
1442 April 9 (dinstag nach dem sontag als man singet in der heiligen kirchen quasimodogeniti)
24,5 x 48 cm (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Siegler: Heinrich von Fleckenstein
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel, anhängend an Pergamentstreifen
Vermerke: Dorsualvermerk
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel, anhängend an Pergamentstreifen
Vermerke: Dorsualvermerk
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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