Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Johann Remmelsheim (Remmelßheim), "doctor et cetera", in seinem Schirm steht und jährlich ½ Gulden Schirmgeld an die Kellerei zu Stromberg reicht. Der Pfalzgraf ersucht alle und befiehlt den Seinen, dass sie Johann sicher (vehelich) und unbeschädigt wandeln lassen und ihm auf sein Ersuchen das Geleit sicherstellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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