Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in einem Streit zwischen Bürgermeister, Rat und etlichen Ratspersonen zu Heidelberg einer- und dem Ratsmitglied Dieter vom Stein andererseits Folgendes, nachdem bereits sein Hofmeister Blicker Landschad und Simon von Balzhofen, Ritter und Vogt zu Heidelberg, die Sache angehört hatten: Da Worte und Taten niemanden an seiner Ehre und an seinem Ruf (glimpff) verletzten, wie bereits der Hofmeister und Vogt festgestellt hatten, ist die Angelegenheit hiermit geschlichtet. Wer dies übertritt, fällt in Ungnade.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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