Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt mit seinem Pächter Konrad von Lamersheim den folgenden Wechsel vor. Konrad tritt dabei folgendes an den Kurfürsten ab: die beiden gepachteten Bauernhöfe zu Kreuznach, von denen einer im Besitz des Kurfürsten und der andere je hälftig im Besitz des Kurfürsten und seines Vetters Johann [von Pfalz-Simmern] (hertzog Johansen ) ist, sowie anderes mehr, was Konrad nach Aussage von Pacht- und Lehensbriefen zu Lehen hat, mit allem Zugehör. Die Nutzungen davon belaufen sich auf 51 ½ Malter Korn und 5 Malter Weizen. Im Gegenzug erlässt der Kurfürst dem Konrad, dessen Ehefrau Else und ihren Erben die bisher geleisteten Erbzinsen, nämlich: 2 Gulden und 19 Albus von den Wiesen zu Monzfeld (Mantzfelt); 2 Goldgulden, 4 Albus und 8 Heller von der Mühle zu Katzensteig und der Schweinezucht; 17 ½ Malter Korn von der Mühle zu Katzensteig; 11 Malter, 3 Saum und 2 Sester Hafer von dem Hof zu Wöllstein (Welsten) und dem Wald zu Monzfeld (Montzfelt). Es folgt nach der eigentlichen Urkunde eine genauere Auflistung der Gülten an Korn, Weizen, Geld und Hafer mit Anmerkungen wie z. B. dass an den Schultheißen zu Kreuznach und den Frondienst der Katzensteiger Mühle gedacht werden soll. Außerdem folgt ein Vermerk, dass der Kurfürst dem Konrad das Übermaß an der Gülte ausgleichen soll, bis er diesem das Schultheißenamt zu Kreuznach auf Lebenszeit verschafft. Eine Auflistung der zum Hof gehörigen Äckern unter Nennung von Größe und Lage beschließt den Eintrag.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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