Schienenhof "Der Schienen- oder Riedhof, ist ein Kameralgut, folglich von allen Abgaben frei besitzt auf jedem Grundstücke die Gartengerechtigkeit. Der Ausgleich mit den angrenzenden Gemeinden hierwegen ist zu finden in dem hiesigen Kanzleiprotokolle vom Jahr 1766. Anno 1775 & 1801"

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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