Spellmeyer, Gerhard; Pfarrer (Bestand)
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3.54
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
1895 - 1900
Gerhard Spellmeyer (geb. 27.02.1907, gest. 31.01.1990) kam nach seinem Ersten Theologischen Examen als Lehrvikar zu Pfr. Fritz Heuner nach Dortmund. Kurz darauf entschloss er sich die sog. Landhelfer in Ostpreußen selsorgerlich zu betreuen und blieb anschließend in Ostpreußen. 1939 wurde er zum Kriegsdienst eingezogen und kehrte erst 1949 aus der russischen Kriegsgefangenschaft zurück. Ab 1950 war er Pfarrer der Zions-Kirchengemeinde Bethel und wechselte 1954 nach Holte. Nach dem Eintritt in den Ruhestand verzog er nach Beienrode bei Helmstedt. Der Nachlass enthält v.a. die umfangreiche Korrespondenz von Kriegsbriefen, die Gerhard Spellmeyer und seine 1938 geheiratete Ehefrau Martha geführt hatten. Sie geben ein eindrückliches Bild des damaligen Denkens wider. Teilweise wurden sie in Literaturprojekten veröffentlicht und waren Gegenstand der kirchenhistorischen Forschung.Besonderheit des Nachlasses: Für nahezu jede Akte gibt es Erläuterungen Gerhard Spellmeyer. Damit sind die Zusammenhänge sofort nachvollziehbar. Diese Erläuterungen schrieb er gegen Ende 1980 auf. Das ist in der Datierung der einzelnen Akten nicht vermerkt.Der Nachlass wurde 2009 im Rahmen eines universitären Praktikums von Fabian Hartl verzeichnet und umfasst 49 Verzeichnungseinheiten, die den Zeitraum 1895 bis 1900 umfassen.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.54 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.54 Nr. ...".
Form und Inhalt: Gerhard Spellmeyer (geb. 27.02.1907, gest. 31.01.1990) kam nach seinem Ersten Theologischen Examen als Lehrvikar zu Pfr. Fritz Heuner nach Dortmund. Kurz darauf entschloss er sich die sog. Landhelfer in Ostpreußen selsorgerlich zu betreuen und blieb anschließend in Ostpreußen. 1939 wurde er zum Kriegsdienst eingezogen und kehrte erst 1949 aus der russischen Kriegsgefangenschaft zurück. Ab 1950 war er Pfarrer der Zions-Kirchengemeinde Bethel und wechselte 1954 nach Holte. Nach dem Eintritt in den Ruhestand verzog er nach Beienrode bei Helmstedt.
Der Nachlass enthält v.a. die umfangreiche Korrespondenz von Kriegsbriefen, die Gerhard Spellmeyer und seine 1938 geheiratete Ehefrau Martha geführt hatten. Sie geben ein eindrückliches Bild des damaligen Denkens wider. Teilweise wurden sie in Literaturprojekten veröffentlicht und waren Gegenstand der kirchenhistorischen Forschung.Besonderheit des Nachlasses: Für nahezu jede Akte gibt es Erläuterungen Gerhard Spellmeyer. Damit sind die Zusammenhänge sofort nachvollziehbar. Diese Erläuterungen schrieb er gegen Ende 1980 auf. Das ist in der Datierung der einzelnen Akten nicht vermerkt.
Der Nachlass wurde 2009 im Rahmen eines universitären Praktikums von Fabian Hartl verzeichnet und umfasst 49 Verzeichnungseinheiten, die den Zeitraum 1895 bis 1900 umfassen.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.54 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.54 Nr. ...".
Form und Inhalt: Gerhard Spellmeyer (geb. 27.02.1907, gest. 31.01.1990) kam nach seinem Ersten Theologischen Examen als Lehrvikar zu Pfr. Fritz Heuner nach Dortmund. Kurz darauf entschloss er sich die sog. Landhelfer in Ostpreußen selsorgerlich zu betreuen und blieb anschließend in Ostpreußen. 1939 wurde er zum Kriegsdienst eingezogen und kehrte erst 1949 aus der russischen Kriegsgefangenschaft zurück. Ab 1950 war er Pfarrer der Zions-Kirchengemeinde Bethel und wechselte 1954 nach Holte. Nach dem Eintritt in den Ruhestand verzog er nach Beienrode bei Helmstedt.
Der Nachlass enthält v.a. die umfangreiche Korrespondenz von Kriegsbriefen, die Gerhard Spellmeyer und seine 1938 geheiratete Ehefrau Martha geführt hatten. Sie geben ein eindrückliches Bild des damaligen Denkens wider. Teilweise wurden sie in Literaturprojekten veröffentlicht und waren Gegenstand der kirchenhistorischen Forschung.Besonderheit des Nachlasses: Für nahezu jede Akte gibt es Erläuterungen Gerhard Spellmeyer. Damit sind die Zusammenhänge sofort nachvollziehbar. Diese Erläuterungen schrieb er gegen Ende 1980 auf. Das ist in der Datierung der einzelnen Akten nicht vermerkt.
Der Nachlass wurde 2009 im Rahmen eines universitären Praktikums von Fabian Hartl verzeichnet und umfasst 49 Verzeichnungseinheiten, die den Zeitraum 1895 bis 1900 umfassen.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.54 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.54 Nr. ...".
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ