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Von Seiten des Kurfürtsen erfolgte festsetzung der Art der Strafe für Gotteslästerung und "Leichtfertigkeit" sowie Erhebung einer an den Hofrat zu entrichtenden Strafe in Höhe von zwei Reichstalern wegen der von den Vormündern der Kinder des verstorbenen Wolf Ferdinand Hundt zu Falkenstein versäumten Übersendung des Quartalsberichts über diese Vergehen an den Pflegsverwalter zu Aibling.

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Staatsarchiv München
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