Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Wilhelm Diemar und Bernhard Waltheri, Pfründeninhaber (bepfründten) zu Eppingen, einerseits und den dortigen Einwohnern andererseits Irrungen über die Bedesetzung von Gütern gehalten haben. Die zwei haben verlautet, dass sie durch Privilegien von Päpsten, Kaisern und Königen von der Bede befreit sind. Die Stadt hat die strittigen Güter als jeher bedepflichtig deklariert und erklärt, dass auf Klage etlicher bei ihnen "die beth nit glich gesetzt dann ein armer müst glich als vil geben als ein richter". Hans von Gemmingen (+) habe vormals fünf Männer zur Neusetzung der Bede geordnet, diese hätten mit Zustimmung von Geistlichen und Weltlichen die Bede gleichermaßen auf geistliche und weltliche Güter gelegt. Demgemäß werde seit 20 Jahren die Bede gegeben. Kurfürst Philipps Räte haben die Parteien zum heutigen Tag verhört und gütlich dahin vertragen, dass Wilhelm Diemar fortan von seinen derzeitigen bedebaren Gütern 27 Schilling Pfennige, Bernhard Waltheri von seinen 6 Schilling Pfennige geben soll. Für zukünftige erworbene Güter sollen sie die Bede wie andere geben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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