Buysen an die Beamten der Grafschaft Moers: Da in Kürze der Spruch der beiden "Hoven vanJustitie" erwartet werde betr. die fürstlichen Witwen-Güter, worauf die Verteilung folgen müße und daß durch Vertrag zwischen den Vormündern (? Voochden) seiner Hoheit vereinbart sei, daß bis dahin mit allen Ernennungen gewartet werden soll, so haben ihre Hoheiten ihn beauf­tragt, dem Empfänger mitzuteilen, daß auch mit der Wahl der Burgermeister und Stadt Rent-meister und der 2 unbesetzten Schöffenstellen gewartet werden müsse. 1652 Januar 3. s'Gravenhage

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Kreisarchiv Viersen
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