Georg von Frundsberg Frh. zu Mindelheim, Herr zu St. Petersberg und Sterzing, in königlich spanischen Diensten Obrist über ein Regiment hochdeutscher Kriegsknechte zu Fuß, beurkundet, dass sich Georg Hellstern, ehelicher Sohn des verstorbenen Bartholomäus Hellstern zu Breitenbrunn und der Anna Kölbutz, gegen Zahlung einer Summe Geldes in nicht genannter Höhe seiner Leibherrschaft entledigt hat. Der Aussteller spricht genannten Georg von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und stellt ihm anheim, dass er künftig Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei anderen Herren, in Städten, Schlössern, Klöstern, Märkten, Dörfern "oder wa es ime am besten füeget vnd eben ist", annimmt oder sich wieder einer Leibherrschaft unterwirft, wobei er durch ihn selbst oder seine Erben keine Hinderung zu befürchten hat.