Johannes, Schultheiß, die Zwölfer und die Gemeinde der Stadt Renchen bekennen, daß Bischof Johann von Straßburg allen Bürgern, die "uf deme Berge in der stat" gesessen sind, das Recht verliehen hat, Bauholz in den bischöflichen Waldungen zu hauen, soweit sie es zum Bauen in der Stadt bedürfen, ferner Taubholz als Brennholz zu schlagen zu ihrer Notdurft und ihre Schweine in das Eckerich zu treiben, doch unter der Bedingung, daß wenn die Stadt sich Übergriffe erlaube, sie dieser Rechte verlustig gehen soll.