Erneuerung des Mundelsheimer Kellerei-Lagerbuchs betr. den Marktflecken Mundelsheim, Teil I, Band 1 gefertigt 1752 durch Friderich Sigmund Binnicker, leiblich beeidigter Renovator, unter Beiziehung der dazu verpflichteten Berichtsgeber und Urkundspersonen Leonhard Möhrer und Gottfrid Hirt, beide Bürgermeister zu Mundelsheim Folioband in geprägtem Schweinsleder über Pappdeckeln, Bl. 1-474 und vorgebundes Register (auch für Band 2 des I. Teils und die Bände 1 und 2 des II. Teils), Abschrift, 4 als Schließen angebrachte Lederschnüre abg.
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Erneuerung des Mundelsheimer Kellerei-Lagerbuchs betr. den Marktflecken Mundelsheim, Teil I, Band 1 gefertigt 1752 durch Friderich Sigmund Binnicker, leiblich beeidigter Renovator, unter Beiziehung der dazu verpflichteten Berichtsgeber und Urkundspersonen Leonhard Möhrer und Gottfrid Hirt, beide Bürgermeister zu Mundelsheim Folioband in geprägtem Schweinsleder über Pappdeckeln, Bl. 1-474 und vorgebundes Register (auch für Band 2 des I. Teils und die Bände 1 und 2 des II. Teils), Abschrift, 4 als Schließen angebrachte Lederschnüre abg.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 65 Bd 112
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 65 Mundelsheim, Stabskellerei
Mundelsheim, Stabskellerei >> 3. Lagerbücher
1752
Enthält: Ober- und Herrlichkeit - Markung, Zwäng und Bänn - gemeine Dienste und Fron - Handlohn und Weglöse sowie Leihung und Losung von Zinsgütern - Frevel und Unrecht - Fleisch- und Broteinungen - Wald- und Feldeinungen - Mannsteuer von leibeigenen Mannspersonen - Hauptrecht von leibeigenen Leuten - Abzug - Leibhennen von leibeigenen Weibspersonen - geistl. Lehen und Pfrüden - Büttel-, Schützen-, Wächter- und Hirtendienst - Großer Novalfruchtzehnt - Novalweinzehnt - Novalzehnt - Großer Frucht- und Meßnereizehnt - teilbarer Zehnt - zehntfreie Güter - Zehntgerechtigkeit - Heuzehnt - Kleiner Zehnt - eigene Güter der Herrschaft
Darin: Bl. 62r-63r: Herzogl. Reskript vom 31.8.1663 betr. Bestätigung der alten Observanz in Hagen, Jagen und freier Pirsch; Bl. 64r ff.: 1579 Juli 15 (siehe Lagerbuch von 1620 Bd. 110, Bl. 55r-59v); Bl. 68r, 72r, 94: Herzogl. Reskript von 1663 und 1664 betr. Erneuerung der Fronen; Bl. 77r-92r: 1649 August 10 - Stuttgart - Herzog Eberhard zu Württemberg verleiht dem Obristlieutenant Friedrich Reinicke gen. Fuchs das Wolff`sche Gut zu Mundelsheim, das er zuvor dem Bürgermeister Jacob Leger von Cannstatt für 3000 Reichstaler abgekauft hat, zu einem Kunkellehen. - Sr.: Aussteller, darin inseriert (Bl. 79v-89r) 1591 September - 27 - (siehe Lgb. von 1620 Bd. 110, Bl. 61v-72r); Bl. 95rf: Herzogl. Reskript vom 6. April 1668 betr. Besteuerung des Freihofs; Bl. 98r-104r: 1713 April 23 - Georgii - Herzog Eberhard Ludwig zu Württemberg verkauft an den Obristerlieutenant Johann Ludwig Emich von Zweiffel das am 1. März 1713 von Johann Friedrich Fesel erkaufte und in ein Allodium verwandelte Wolff´sche Freigut zu Mundelsheim für 4750 fl, mit Ausnahme der dazu gehörigen Weinberge, die zum Kammerschreibereigut gezogen wurden. - Sr.: A.; Bl. 105ff: Herzogl. Reskript vom 10. August 1741 betr. Abweisung vermeintlicher Privilegien und Freiheiten der Freihofbesitzer; Bl. 201-202r: 1614 August 30 - Stuttgart - Herzog Johann Friedrich zu Württemberg vergleicht das Stift Oberstenfeld und Fabian Schropp zu Mundelsheim in einer Streitfrage über den Novalweinzehnt aus dem Wolff´schen Gut zu Mundelsheim. - Sr.: A.
Darin: Bl. 62r-63r: Herzogl. Reskript vom 31.8.1663 betr. Bestätigung der alten Observanz in Hagen, Jagen und freier Pirsch; Bl. 64r ff.: 1579 Juli 15 (siehe Lagerbuch von 1620 Bd. 110, Bl. 55r-59v); Bl. 68r, 72r, 94: Herzogl. Reskript von 1663 und 1664 betr. Erneuerung der Fronen; Bl. 77r-92r: 1649 August 10 - Stuttgart - Herzog Eberhard zu Württemberg verleiht dem Obristlieutenant Friedrich Reinicke gen. Fuchs das Wolff`sche Gut zu Mundelsheim, das er zuvor dem Bürgermeister Jacob Leger von Cannstatt für 3000 Reichstaler abgekauft hat, zu einem Kunkellehen. - Sr.: Aussteller, darin inseriert (Bl. 79v-89r) 1591 September - 27 - (siehe Lgb. von 1620 Bd. 110, Bl. 61v-72r); Bl. 95rf: Herzogl. Reskript vom 6. April 1668 betr. Besteuerung des Freihofs; Bl. 98r-104r: 1713 April 23 - Georgii - Herzog Eberhard Ludwig zu Württemberg verkauft an den Obristerlieutenant Johann Ludwig Emich von Zweiffel das am 1. März 1713 von Johann Friedrich Fesel erkaufte und in ein Allodium verwandelte Wolff´sche Freigut zu Mundelsheim für 4750 fl, mit Ausnahme der dazu gehörigen Weinberge, die zum Kammerschreibereigut gezogen wurden. - Sr.: A.; Bl. 105ff: Herzogl. Reskript vom 10. August 1741 betr. Abweisung vermeintlicher Privilegien und Freiheiten der Freihofbesitzer; Bl. 201-202r: 1614 August 30 - Stuttgart - Herzog Johann Friedrich zu Württemberg vergleicht das Stift Oberstenfeld und Fabian Schropp zu Mundelsheim in einer Streitfrage über den Novalweinzehnt aus dem Wolff´schen Gut zu Mundelsheim. - Sr.: A.
1 Foliobd.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:38 MEZ