Johann Jakob Vetter, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Georg Reuthawer, Bürger zu Hohbühn, und seine Ehefrau Margreth dem Daniel Kober, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für den Heiligen zu Linx 2 Pfund 10 Schillinge jährlichen Zinses von 50 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.