Klage der Margarete Kaufman (Koepman) ./. den Prokurator Franz Peick auf dem Vorschepoel. Der Beklagte ist der Vater eines unehelichen Kindes der Klägerin; als diese das Kind im Hause des Beklagten besuchte, hat der Beklagte sie misshandelt. Sie verlangt Schadensersatz (Schmerzensgeld, Ersatz der Arztkosten etc.).