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Heidenrich Droste [zu Vischering], Erbdroste [der Ämter Horstmar u. Ahaus], schreibt aus Holtwick an Veldhaus, Vogt des Amts Rüschau: Es solle von Ihren Gnaden die Einquartierung des Obristwachtmeisters von Bastum [auch: Bassen] mit einigen Reitern im Dorf und nicht im Kirchspiel Laar angeordnet werden, zumal zu vermuten ist, daß gegen diese Anordnung unverantwortlich gefrevelt würde, indem der Obrist bei Schulze Welling, der zum Kirchspiel Laar gehörig ist, logiert wurde und dieser dagegen protestieren werde. Nun sei der Schulze Welling dieser Anordnung auf Befehl des Fürsten enthoben und man frage sich, warum die Einquartierung nun den Kirchspielsleuten zugemutet würde. Kopie v. 21 Sept. 1709 . 188a) Berndt Schulze Welling solle auf Befehl des Vogtes des Amts Ruschau dem Obristwachtmeister von Bassen, der bei ihm einquartiert wird, zu Diensten sein, wogegen er protestiert. Er gehöre nicht zum Dorf sondern zur Dorfbauerschaft. Das ebenfalls kopierte Dekret besagt, dass Welling zum Kirchspiel und nicht zum Dorf gehörig sein soll und daher die Dienste übernehmen müsse. Unterschrieben mit Heidentrich Droste, Erbdroste der Ämter Horstmar u. Ahaus. Kopie v. 21. Sept. 1709 [vgl. Abschrift einer Bittschrift aus dem Jahre 1712, unter Nr. 48]

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LWL - Archivamt für Westfalen. Westfälische Hofes- und Familienarchive
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