Johann Jordan aus Mais in der Herrschaft Peuren in den Niederlanden, zu Vaihingen gef. und peinlich angeklagt, weil er am 14. August 1551 im Wirtshaus des Hans Metzger zu Enzweihingen seinen Mitgesellen Jobst Patter aus Castell in Trunkenheit erstochen hatte, jedoch in Anbetracht seiner Jugend, auf das Versprechen seiner Besserung, auf Fürbitten seiners Vaters und Bruders und nach einem Vergleich mit der Verwandtschaft des Erstochenen sowie gegen Bezahlung seiner Atzung und eines Abtrags von 20 fl wieder freigel., schwört U. und gelobt, sich fortan wohl zu verhalten.