Hans Wiesmüller zu Lorenzenzimmern bekundet: Er hat von Thomas Sporer und Heinz Vahmann, Heiligenpflegern zu Geislingen, deren Gütlein zu Lorenzenzimmern zu Erblehen bestanden und verpflichet sich zu einer Gült von 3 Gulden rheinisch. Das Gut soll mit je 1 Maß Wein aufgegeben und bestanden werden, trägt keinen Handlohn und keinen Fall auf sich und soll nicht stärker belastet werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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