Ulrich, erwählter [Erzbischof] von Trier, bekennt, daß er sich wegen Philipp von Sierck, der seit langer Zeit als sein Gefangener in Cochem sitzt, mit eigener Person - wie auch seine Freunde - gegenüber Arnold von Sierck und dessen Sohn Jakob verbürgt hat. Der Aussteller, der die Verschreibungen für sich und die Bürgen erleichtern möchte, überstellt seinen Gefangenen seinem Bruder und (Mit-)Bürgen Dietrich von Manderscheid, Herr zu Daun. Dieser soll ihn in seinem Schloß Manderscheid bewachen und ihn nicht ohne Einwilligung des Ausstellers und der (Mit-)Bürgen freilassen. Der erzbischöfliche Amtmann und Keller zu Cochem erhält den Befehl, den Gefangenen an Dietrich von Manderscheid zu übergeben. Sr.: Ausst. (unangekündigt). Ausf. Perg. - Sg. anh., besch. - Rv.