Anspruch auf Rückzahlung von 2500 Rtlr. Der Ehemann der Appellantin hatte 1627 „etliche feiste Ochsen“ von seinen Gütern zu Oldenburg durch einen Bevollmächtigten in Bremen verkaufen lassen. Ein Teil des Kaufpreises sollte sofort entrichtet werden, was auch geschah, die verbleibenden 2500 Rtlr. sollten später gezahlt werden. Graf Johann Jakob von Bronkhorst zu Anholt, Feldmarschall der katholischen Unionsarmee, habe versucht, den Kaufmann zu zwingen, ihm die 2500 Rtlr. auszuhändigen. Dieser jedoch hinterlegte den Betrag beim Grafen von Oldenburg, dem Bronkhorst das Geld schließlich doch abnahm. Da die Appellaten Bronkhorsts Rechtsnachfolger sein sollen, ließ die Appellantin deren „moylandtschen güter“ (?), Pachten und Renten mit Arrest belegen und sich vom Gericht zu Till (Till-Moyland, Hzm. Kleve; Kr. Kleve) in Kleverhamm in die dort liegenden Güter immittieren.