Lohnsteuer, Wehrsteuer und Bürgersteuer: Allgemeines und Einzelfall
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Bü 113
Zugang 1996/069 P 36
S 2220 A-S 2234 A
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten
Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten >> 4. Steuern (S) >> 4.2 Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer (S 2) >> 4.2.1 Einkommen- und Lohnsteuer, Kriegszuschlag zur Einkommensteuer, Wehrsteuer, Bürgersteuer >> 4.2.1.1 Einkommensteuer, Lohnsteuer (Az.: S 2000-S 2356)
1936-1939
Enthält v.a.:
Steuerliche Behandlung der Arbeitgeberbeiträge zum Pensionsverband für die oberen Angestellten der Betriebsunternehmer in der Westdeutschen Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft: Allgemeines und Einzelfall; Fünfter Lohnsteuersammelerlass des Reichsministers der Finanzen vom 5. Juni 1936, Druck, 20 S.; lohnsteuerliche Behandlung der zur deutschen Wehrmacht abkommandierten fremdländischen Offiziere, mit Namenslisten der Offiziere; beschränkte Lohnsteuerpflicht der Arbeitnehmer in industriellen und verkehrswirtschaftlichen Unternehmen und Handelsbetrieben; Lohnsteuerbescheinigung bei Aushilfskräften (Tagelöhnern); lohnsteuerliche Behandlung von Zulagen (besonderen Leistungen) bei auswärtigen Bauarbeiten; lohnsteuerliche Behandlung der Agenten der Kraftwagenhilfsstellen der Deutschen Reichsbahn; Aufwandsentschädigung der alt-lutherischen Geistlichen; Ausschreibung und Einsendung der Lohnsteuerkarten für 1936, 1937, 1938 und 1939; Besteuerung der Lohnempfänger des Hilfswerks Nord-West der SA der NSDAP; Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitsämter; Ausschreibung der Steuerkarten bei mehrfachem Wohnsitz; steuerliche Behandlung der Abfindungen für ehemalige Gewerkschaftsangestellte; Reichshaushalts- und Besoldungsblatt 16. Jg. (1937) Nr. 36 vom 29. Dezember 1937, u.a. mit dem Erlass des Reichsministers der Finanzen zur Ausschreibung und Einsendung der Lohn- und Wehrsteuerbelege für das Kalenderjahr 1937; Lohnsteuerbescheinigungen für Artisten; Zweite Lohnsteuerdurchführungsverordnung vom 10. Februar 1938. Hg. vom Reichsminister der Finanzen, Druck, 6 S.; Berichtigungen Nr. 1 bis 67 zu den Richtlinien für den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuerrichtlinien) vom 30. Januar 1937 S 2220 - 440 III, Reichsgesetzblatt 1937 S. 281, Druck, 22 S.; Lohnsteuerberechnung von Baukostenzuschüssen zu Siedlungszwecken an Arbeitnehmer; lohnsteuerliche Behandlung polnischer landwirtschaftlicher Wanderarbeiter; Besteuerung der Notarverweser; Anfrage der Deutschen Arbeitsfront (DAF) Gau Württemberg-Hohenzollern zu einer Steuerermäßigung bei Nachtdienstzulagen
Steuerliche Behandlung der Arbeitgeberbeiträge zum Pensionsverband für die oberen Angestellten der Betriebsunternehmer in der Westdeutschen Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft: Allgemeines und Einzelfall; Fünfter Lohnsteuersammelerlass des Reichsministers der Finanzen vom 5. Juni 1936, Druck, 20 S.; lohnsteuerliche Behandlung der zur deutschen Wehrmacht abkommandierten fremdländischen Offiziere, mit Namenslisten der Offiziere; beschränkte Lohnsteuerpflicht der Arbeitnehmer in industriellen und verkehrswirtschaftlichen Unternehmen und Handelsbetrieben; Lohnsteuerbescheinigung bei Aushilfskräften (Tagelöhnern); lohnsteuerliche Behandlung von Zulagen (besonderen Leistungen) bei auswärtigen Bauarbeiten; lohnsteuerliche Behandlung der Agenten der Kraftwagenhilfsstellen der Deutschen Reichsbahn; Aufwandsentschädigung der alt-lutherischen Geistlichen; Ausschreibung und Einsendung der Lohnsteuerkarten für 1936, 1937, 1938 und 1939; Besteuerung der Lohnempfänger des Hilfswerks Nord-West der SA der NSDAP; Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitsämter; Ausschreibung der Steuerkarten bei mehrfachem Wohnsitz; steuerliche Behandlung der Abfindungen für ehemalige Gewerkschaftsangestellte; Reichshaushalts- und Besoldungsblatt 16. Jg. (1937) Nr. 36 vom 29. Dezember 1937, u.a. mit dem Erlass des Reichsministers der Finanzen zur Ausschreibung und Einsendung der Lohn- und Wehrsteuerbelege für das Kalenderjahr 1937; Lohnsteuerbescheinigungen für Artisten; Zweite Lohnsteuerdurchführungsverordnung vom 10. Februar 1938. Hg. vom Reichsminister der Finanzen, Druck, 6 S.; Berichtigungen Nr. 1 bis 67 zu den Richtlinien für den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuerrichtlinien) vom 30. Januar 1937 S 2220 - 440 III, Reichsgesetzblatt 1937 S. 281, Druck, 22 S.; Lohnsteuerberechnung von Baukostenzuschüssen zu Siedlungszwecken an Arbeitnehmer; lohnsteuerliche Behandlung polnischer landwirtschaftlicher Wanderarbeiter; Besteuerung der Notarverweser; Anfrage der Deutschen Arbeitsfront (DAF) Gau Württemberg-Hohenzollern zu einer Steuerermäßigung bei Nachtdienstzulagen
1 Bü (2,5 cm)
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:34 MEZ
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- 4.2.1 Einkommen- und Lohnsteuer, Kriegszuschlag zur Einkommensteuer, Wehrsteuer, Bürgersteuer (Gliederung)
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