Appellation gegen die durch die Vorinstanz bestätigte und durch die jül.-berg. Hofkammer erteilte Konzession für den Appellaten zum Bau einer Windmühle bei Niederembt (Hzm. Jülich, Amt Kaster; Kr. Bergheim) wegen Benachteiligung der den Appellantinnen gehörenden Mühlen an der Erft bei Glesch und Paffendorf in der Konkurrenz um die dreizehn mahlfreien Dörfer der Gegend und wegen Verstoßes gegen einen jül.-berg. Landtagsabschied. Der Appellat hatte seinen Antrag 1735 damit begründet, daß der bei Bettinghoven entspringende, durch Ober- und Niederembt führende, in die Erft mündende Bach seit Jahren so wenig Wasser führe, daß die Kirdorfer Mühle kaum noch mahlen könne.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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