appellationis ab interlocutoria. Urteil über Besitzrechte an der Löbnitzer Mark und Rothenburg(Saale). Der Appellant behauptet, durch das Urteil ("rescript und bevelch") 1. Inst. in einer "ohnenttschidenen rechtfertigung" zwischen ihm und den Appellaten beschwert zu sein. Er beantragt die Nichtigkeitserklärung der Entscheidung 1. Inst.

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Sächsisches Staatsarchiv
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