Thomas Rainer und seine Ehefrau Magdalena Rainer erhalten vom Propst Erhard zu Rohr und dem Konvent zu Rohr das Erb -und Baurecht auf dem Gut paloer hoff, gelegen zu Laaber, verliehen. Sie verpflichten sich zum Entrichten einer jährlichen Ewiggült nach laut und inhaltung des salpuchs. S: Sigmund Rüd zu Peterfecking, Richter zu Rohr

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv