Mainau (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 93
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) >> Akten >> Kleinere geistliche Territorien >> Mainau
[1383]-1817
Überlieferungsgeschichte
Die Deutschordenskommende Mainau fiel 1805 an Baden. Das Archiv kam 1808 in das Provinzialarchiv in Freiburg, wo der Bestand bereits 1830 aus der gut erhaltenen ursprünglichen Systematik in die Brauerschen Rubriken umgearbeitet wurde. Anders als die Urkunden blieben die Akten dort bis zur Aufhebung des Provinzialarchivs im Jahr 1840 (vgl. Bestand 3). 1870 wurden dem vorliegenden Generalaktenbestand einige die Mainau betreffende Archivalien der Landkommende Altshausen und der Deutschordensregierung in Mergentheim als württembergische Extraditionen angegliedert.
Geschichte der Deutschordenskommende Mainau: Der Deutsche Orden fasste im Bodenseeraum um die Mitte des 13. Jahrhunderts Fuß, wo er 1264 die Burg Altshausen erwerben konnte, die zu einer Kommende und später zum Sitz des Landkomturs des Ordens wurde. Etwa um diese Zeit gelang auch die Erwerbung der Burg Sandegg in der Schweiz mit weiteren zugehörigen Besitzungen, die ein Ministeriale des Klosters Reichenau dem Orden vermachte. Es handelte sich dabei jedoch nicht um Eigengut, sondern um Besitz des Klosters. Auf Sandegg wurde eine Kommende des Deutschordens gegründet und in den nachfolgenden Auseinandersetzungen mit dem Kloster Reichenau schlugen sich noch weitere Ministeriale des Klosters auf die Seite des Deutschordens. So schenkte um 1271 der Ministeriale Arnold v. Langenstein dem Deutschorden den Klosterbesitz Mainau mit zugehörigen Rechten im Bodanrücks. Das Kloster musste sich auch mit dieser Entfremdung abfinden, konnte aber in einem Vertrag erreichen, dass Sandegg und weitere Güter zurückgegeben wurden- Der Sitz der Kommende wurde darauf im Jahr 1272 nach der Mainau verlegt. Zu Anfang bestand der Konvent aus Mitgliedern von Ministerialenfamilien des Klosters Reichenau und aus auswärtigen Adligen, sowie aus Geistlichen, die jedoch nicht adliger Herkunft sein mussten. Neben geistlichen Übungen beschäftigten sich die Ritter mit der Verwaltung ihrer Güter und mit Vorbereitungen für den Kriegsdienst, der nach dem Verlust Jerusalems in den preußischen Ordensgebieten ausgeübt werden konnte. Nach der Säkularisierung Preußens im Jahr 1525 trat die Ausübung des Kriegsdienstes mehr und mehr in den Hintergrund. Auch die geistliche Prägung des Ordenslebens war im Lauf der Zeit zurückgegangen, die Lebensführung der Ritter war immer aufwendiger geworden und hatte sich den Gebräuchen der weltlichen Standesgenossen angepasst. So genügten die Einkünfte einer Kommende nicht mehr für einen Konvent von Rittern, sondern lediglich noch für den Komtur und vielleicht noch für einen oder zwei Ritter. Während zu Anfang noch für den Eintritt in den Orden als Ritter eine Ahnenprobe von 4 adligen Ahnen verlangt wurde, war später der Nachweis von 16 standesgemäßen Ahnen erforderlich. Der Orden hatte sich mehr und mehr zu einem adligen Versorgungsinstitut entwickelt und beschäftigte sich vor allem mit der Verwaltung seiner Güter. Die Kommende Mainau gehörte zur Ballei Elsass und Burgund. Der Landkomtur, der der direkte Vorgesetzte des Komturs war, saß in Altshausen. Gelegentlich waren Landkommende und Kommende und sogar das Amt des Deutschmeisters in der Hand desselben Ordensritters und es kam auch vor, dass einzelne Komture mehrere Kommenden innehatten. Die Kommende Mainau hatte sich Dank einer stetigen Erwerbspolitik zur wohlhabendsten Kommende der Ballei entwickelt. Wichtige Erwerbungen wurden vor allem unter dem Komtur Wolfgang v. Klingenberg (1477-1517) gemacht, der 1488 die Herrschaft Blumenfeld erwarb. Außerdem erhielt er 1495 ein kaiserliches Privileg für die Fischerei im Seewinkel gen. Kuchel und Güll. Ein weiterer bedeutender Komtur war Georg v. Gemmingen (1584-1595), der sich vor allem für die innere Organisation der Kommende verdient machte. Als die Kommende gegründet war, besaß sie neben der Mainau selbst noch die Orte Allmannsdorf, Staad, Egg, Litzelstetten, Oberdorf und Dingelsdorf. Als sie im Frieden von Pressburg 1805 dem Kurfürstentum Baden zugesprochen wurde, hatte sie Besitzungen in mehr als 40 Orten des westlichen Bodenseeraumes. Dieser Besitz war organisiert in der Herrschaft oder dem Oberamt Mainau, der Herrschaft Blumenfeld und dem Amt Überlingen. Die Herrschaft Mainau bestand aus dem sog. Oberen und dem Unteren Gericht. In den Ortschaften des Oberen Gerichts besaß die Kommende lediglich die Niedergerichtsbarkeit. Die Hochgerichtsbarkeit lag in den Händen der fürstenbergischen Grafschaft Heiligenberg. 1777 wurde ein Pfandschaftsvertrag geschlossen, in dem das Hochgericht an die Deutschherren auf 25 Jahre abgetreten wurde und 1783 gelang es dem Orden schließlich d ie Oberhoheit endgültig zu erwerben. Auch in den Orten des Unteren Gerichts besaß die Kommende nur die Niedergerichtsbarkeit. Das Hochgericht lag hier bei der vorderösterreichischen Landgrafschaft Nellenburg. Im Jahr 1759 konnte das Hochgericht zwar für 25 Jahre pfandschaftsweise erworben werden, aber nach Ablauf dieser Frist fielen die Hoheitsrechte wieder an die Landgrafschaft zurück. In der Herrschaft Blumenfeld lag die Oberhoheit beim Orden. Vom Amt Überlingen aus wurde Streubesitz im nordwestlichen Bodenseeraum verwaltet. Außerdem bestand in diesem Gebiet noch ein Amt in Immenstaad. Als der Anteil des Ordens an diesem Ort 1783 an die Fürsten von Fürstenberg verkauft wurde, wurde dieses jedoch aufgelöst und die von dort überwachten Besitzungen an das Amt Überlingen überwiesen.
Bestandsgeschichte: Das Archiv der Kommende Mainau wurde 1808 in das Provinzialarchiv in Freiburg gebracht. Von dort wurden im selben Jahr die Urkunden an das Generallandesarchiv weitergegeben. 1813 wurden vom Provinzialarchiv in Freiburg neuere Akten aussortiert und zum laufenden Geschäftsgebrauch an die Regierung des Seekreises abgeliefert (siehe Abt.236/69}. Vielleicht schon 1830, spätestens jedoch bei Auflösung des Provinzialarchivs 1840 kam auch das Aktenarchiv na9h Karlsruhe. Wie aus einem Eintrag in einem Archivrepertorium des 18.Jh. der Kommende (Abt.68/256) hervorgeht, wurde das Archiv 1830 "physiokratisch", d.h. nach der Brauer'schen Archivordnung, geordnet. Die Zusammenhänge der alten Archivordnung sind noch an dem alten Signatur- bzw. Lokatursystem erkennbar, das sich auf den meisten Aktendeckeln eingetragen findet (z.B.: Fasz(ikel)45 Lat(ulus)114 Cist(a)15)). Es fällt auf, dass es sich beim vorliegenden Bestand im Gegensatz zu vergleichbaren Beständen des Generallandesarchivs um einen fast reinen Provenienzbestand handelt, der von wenigen Ausnahmen abgesehen (siehe Provenienzliste} nur aus Generalakten des Deutschordens besteht. Allerdings handelt es sich nicht nur um Akten der Kommende Mainau, sondern auch um Akten der Landkommende Altshausen und der Deutschordensregierung in Mergentheim. Diese sind größtenteils im Zusammenhang mit dem Archivalientausch mit Württemberg im Jahr 1870 nach Karlsruhe abgegeben worden (siehe auch Abt.450/749}, wie aus den Eintragungen auf den Aktendeckeln hervorgeht. Teilweise waren sie aber auch schon vorher im Archiv der Kommende und teilweise sind sogar einzelne Akten aus verschiedenen Deutschordensprovenienzen zusammengesetzt. Das dürfte darauf zurückzuführen sein, dass vor allem zwischen der Kommende und der Landkommende Altshausen enge Verwaltungsbeziehungen bestanden haben, die sich auch durch Übersendung von Akten aus den jeweiligen Registraturen ausdrückten. Außerdem waren zeitweise das Amt des Komturs und des Landkomturs in einer Hand vereinigt.
Bearbeiterbericht: Der vorliegende Bestand wurde um 1873 hauptsächlich von dem Archivdirektor Roth v. Schreckenstein als Vorarbeit für seine oben genannte Veröffentlichung verzeichnet. Das Zettelrepertorium wurde von Unterzeichnetem ausführlicher bearbeitet und mit Indices und einer Provenienzliste versehen. Am Ende der Verzeichnung wurden noch 27 bisher unverzeichnete Akten entdeckt und dem Bestand angeschlossen. Da sie in der Systematik an ihrer Stelle eingereiht wurden, ist die vorher fortlaufende Serie der Bestellnummern durch diese eingereihten Nachträge nun unterbrochen. An der vorgefundenen Ordnung wurde jedoch ansonsten nichts geändert. Der Bestand umfasst nun insgesamt 613 Nummern in 14,40 lfd. m. Karlsruhe, den 29. März 1990 R. Rupp
Literatur: Roth v. Schreckenstein. Die Insel Mainau. Geschichte einer Deutschordenskommende vom 13. bis zum 19.Jahrhunderte (Karlsruhe 1873)
Die Deutschordenskommende Mainau fiel 1805 an Baden. Das Archiv kam 1808 in das Provinzialarchiv in Freiburg, wo der Bestand bereits 1830 aus der gut erhaltenen ursprünglichen Systematik in die Brauerschen Rubriken umgearbeitet wurde. Anders als die Urkunden blieben die Akten dort bis zur Aufhebung des Provinzialarchivs im Jahr 1840 (vgl. Bestand 3). 1870 wurden dem vorliegenden Generalaktenbestand einige die Mainau betreffende Archivalien der Landkommende Altshausen und der Deutschordensregierung in Mergentheim als württembergische Extraditionen angegliedert.
Geschichte der Deutschordenskommende Mainau: Der Deutsche Orden fasste im Bodenseeraum um die Mitte des 13. Jahrhunderts Fuß, wo er 1264 die Burg Altshausen erwerben konnte, die zu einer Kommende und später zum Sitz des Landkomturs des Ordens wurde. Etwa um diese Zeit gelang auch die Erwerbung der Burg Sandegg in der Schweiz mit weiteren zugehörigen Besitzungen, die ein Ministeriale des Klosters Reichenau dem Orden vermachte. Es handelte sich dabei jedoch nicht um Eigengut, sondern um Besitz des Klosters. Auf Sandegg wurde eine Kommende des Deutschordens gegründet und in den nachfolgenden Auseinandersetzungen mit dem Kloster Reichenau schlugen sich noch weitere Ministeriale des Klosters auf die Seite des Deutschordens. So schenkte um 1271 der Ministeriale Arnold v. Langenstein dem Deutschorden den Klosterbesitz Mainau mit zugehörigen Rechten im Bodanrücks. Das Kloster musste sich auch mit dieser Entfremdung abfinden, konnte aber in einem Vertrag erreichen, dass Sandegg und weitere Güter zurückgegeben wurden- Der Sitz der Kommende wurde darauf im Jahr 1272 nach der Mainau verlegt. Zu Anfang bestand der Konvent aus Mitgliedern von Ministerialenfamilien des Klosters Reichenau und aus auswärtigen Adligen, sowie aus Geistlichen, die jedoch nicht adliger Herkunft sein mussten. Neben geistlichen Übungen beschäftigten sich die Ritter mit der Verwaltung ihrer Güter und mit Vorbereitungen für den Kriegsdienst, der nach dem Verlust Jerusalems in den preußischen Ordensgebieten ausgeübt werden konnte. Nach der Säkularisierung Preußens im Jahr 1525 trat die Ausübung des Kriegsdienstes mehr und mehr in den Hintergrund. Auch die geistliche Prägung des Ordenslebens war im Lauf der Zeit zurückgegangen, die Lebensführung der Ritter war immer aufwendiger geworden und hatte sich den Gebräuchen der weltlichen Standesgenossen angepasst. So genügten die Einkünfte einer Kommende nicht mehr für einen Konvent von Rittern, sondern lediglich noch für den Komtur und vielleicht noch für einen oder zwei Ritter. Während zu Anfang noch für den Eintritt in den Orden als Ritter eine Ahnenprobe von 4 adligen Ahnen verlangt wurde, war später der Nachweis von 16 standesgemäßen Ahnen erforderlich. Der Orden hatte sich mehr und mehr zu einem adligen Versorgungsinstitut entwickelt und beschäftigte sich vor allem mit der Verwaltung seiner Güter. Die Kommende Mainau gehörte zur Ballei Elsass und Burgund. Der Landkomtur, der der direkte Vorgesetzte des Komturs war, saß in Altshausen. Gelegentlich waren Landkommende und Kommende und sogar das Amt des Deutschmeisters in der Hand desselben Ordensritters und es kam auch vor, dass einzelne Komture mehrere Kommenden innehatten. Die Kommende Mainau hatte sich Dank einer stetigen Erwerbspolitik zur wohlhabendsten Kommende der Ballei entwickelt. Wichtige Erwerbungen wurden vor allem unter dem Komtur Wolfgang v. Klingenberg (1477-1517) gemacht, der 1488 die Herrschaft Blumenfeld erwarb. Außerdem erhielt er 1495 ein kaiserliches Privileg für die Fischerei im Seewinkel gen. Kuchel und Güll. Ein weiterer bedeutender Komtur war Georg v. Gemmingen (1584-1595), der sich vor allem für die innere Organisation der Kommende verdient machte. Als die Kommende gegründet war, besaß sie neben der Mainau selbst noch die Orte Allmannsdorf, Staad, Egg, Litzelstetten, Oberdorf und Dingelsdorf. Als sie im Frieden von Pressburg 1805 dem Kurfürstentum Baden zugesprochen wurde, hatte sie Besitzungen in mehr als 40 Orten des westlichen Bodenseeraumes. Dieser Besitz war organisiert in der Herrschaft oder dem Oberamt Mainau, der Herrschaft Blumenfeld und dem Amt Überlingen. Die Herrschaft Mainau bestand aus dem sog. Oberen und dem Unteren Gericht. In den Ortschaften des Oberen Gerichts besaß die Kommende lediglich die Niedergerichtsbarkeit. Die Hochgerichtsbarkeit lag in den Händen der fürstenbergischen Grafschaft Heiligenberg. 1777 wurde ein Pfandschaftsvertrag geschlossen, in dem das Hochgericht an die Deutschherren auf 25 Jahre abgetreten wurde und 1783 gelang es dem Orden schließlich d ie Oberhoheit endgültig zu erwerben. Auch in den Orten des Unteren Gerichts besaß die Kommende nur die Niedergerichtsbarkeit. Das Hochgericht lag hier bei der vorderösterreichischen Landgrafschaft Nellenburg. Im Jahr 1759 konnte das Hochgericht zwar für 25 Jahre pfandschaftsweise erworben werden, aber nach Ablauf dieser Frist fielen die Hoheitsrechte wieder an die Landgrafschaft zurück. In der Herrschaft Blumenfeld lag die Oberhoheit beim Orden. Vom Amt Überlingen aus wurde Streubesitz im nordwestlichen Bodenseeraum verwaltet. Außerdem bestand in diesem Gebiet noch ein Amt in Immenstaad. Als der Anteil des Ordens an diesem Ort 1783 an die Fürsten von Fürstenberg verkauft wurde, wurde dieses jedoch aufgelöst und die von dort überwachten Besitzungen an das Amt Überlingen überwiesen.
Bestandsgeschichte: Das Archiv der Kommende Mainau wurde 1808 in das Provinzialarchiv in Freiburg gebracht. Von dort wurden im selben Jahr die Urkunden an das Generallandesarchiv weitergegeben. 1813 wurden vom Provinzialarchiv in Freiburg neuere Akten aussortiert und zum laufenden Geschäftsgebrauch an die Regierung des Seekreises abgeliefert (siehe Abt.236/69}. Vielleicht schon 1830, spätestens jedoch bei Auflösung des Provinzialarchivs 1840 kam auch das Aktenarchiv na9h Karlsruhe. Wie aus einem Eintrag in einem Archivrepertorium des 18.Jh. der Kommende (Abt.68/256) hervorgeht, wurde das Archiv 1830 "physiokratisch", d.h. nach der Brauer'schen Archivordnung, geordnet. Die Zusammenhänge der alten Archivordnung sind noch an dem alten Signatur- bzw. Lokatursystem erkennbar, das sich auf den meisten Aktendeckeln eingetragen findet (z.B.: Fasz(ikel)45 Lat(ulus)114 Cist(a)15)). Es fällt auf, dass es sich beim vorliegenden Bestand im Gegensatz zu vergleichbaren Beständen des Generallandesarchivs um einen fast reinen Provenienzbestand handelt, der von wenigen Ausnahmen abgesehen (siehe Provenienzliste} nur aus Generalakten des Deutschordens besteht. Allerdings handelt es sich nicht nur um Akten der Kommende Mainau, sondern auch um Akten der Landkommende Altshausen und der Deutschordensregierung in Mergentheim. Diese sind größtenteils im Zusammenhang mit dem Archivalientausch mit Württemberg im Jahr 1870 nach Karlsruhe abgegeben worden (siehe auch Abt.450/749}, wie aus den Eintragungen auf den Aktendeckeln hervorgeht. Teilweise waren sie aber auch schon vorher im Archiv der Kommende und teilweise sind sogar einzelne Akten aus verschiedenen Deutschordensprovenienzen zusammengesetzt. Das dürfte darauf zurückzuführen sein, dass vor allem zwischen der Kommende und der Landkommende Altshausen enge Verwaltungsbeziehungen bestanden haben, die sich auch durch Übersendung von Akten aus den jeweiligen Registraturen ausdrückten. Außerdem waren zeitweise das Amt des Komturs und des Landkomturs in einer Hand vereinigt.
Bearbeiterbericht: Der vorliegende Bestand wurde um 1873 hauptsächlich von dem Archivdirektor Roth v. Schreckenstein als Vorarbeit für seine oben genannte Veröffentlichung verzeichnet. Das Zettelrepertorium wurde von Unterzeichnetem ausführlicher bearbeitet und mit Indices und einer Provenienzliste versehen. Am Ende der Verzeichnung wurden noch 27 bisher unverzeichnete Akten entdeckt und dem Bestand angeschlossen. Da sie in der Systematik an ihrer Stelle eingereiht wurden, ist die vorher fortlaufende Serie der Bestellnummern durch diese eingereihten Nachträge nun unterbrochen. An der vorgefundenen Ordnung wurde jedoch ansonsten nichts geändert. Der Bestand umfasst nun insgesamt 613 Nummern in 14,40 lfd. m. Karlsruhe, den 29. März 1990 R. Rupp
Literatur: Roth v. Schreckenstein. Die Insel Mainau. Geschichte einer Deutschordenskommende vom 13. bis zum 19.Jahrhunderte (Karlsruhe 1873)
618 Akten
Bestand
Rainer Brüning/Gabriele Wüst (Bearb.), Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 6, Bestände des Alten Reiches, insbesondere Generalakten (71-228), Stuttgart 2006, S. 174.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:03 MESZ