In dem neben der Wohnung des Rektors der St. Gertrudis-Kapelle in Corvey gelegenen Immunitätshof der Abtei verspricht Propst Johannes von Marsberg Prior, Propst und gesamtem Corveyer Kapitel, auf die Einnahmen aus einer bestimmten Pfründe keinen Anspruch zu erheben und sich jeglichen Einmischens in Kapitelsangelegenheiten so lange zu enthalten, bis er Prior, Propst und Kapitel 16 Mark reinen Silbers Höxterscher Währung bezahlt habe. Zeugen: Siegfried gen. Knevel, Konventual in Flechtdorf; die beiden Kleriker Johannes gen. Cancer und Johannes gen. Famunt, der Knappe Philipp gen. Scof. Siegel des Abts Dietrich von Corvey, des Propstes Heinrich zu Neuenkirchen (monasterii novalis prope Corbeiam), des Propstes Johannes von Marsberg angekündigt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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