1633 Aug. 26 (Mo nach Bartholomäus [alter Stil]) Wilhelm Christoph Adelmann von Adelmannsfelden (#107) zu Schechingen und Hohenstadt verkauft Christoph von Laimingen zu Neuenlaimingen, Lindach und Bodelshofen, Erbschenk des Stifts Regensburg, württ. Rat und Kämmerer, Johann Friedrich Thumb von Neuburg zu Köngen und Stetten, württ. Erbmarschall, Johann Michael von und auf Hohenrechberg zu Unterwaldstetten und Johann Erasmus Nothaft von Hohenberg zu Oßweil, Direktoren, Räte, Ausschüsse und Truhenmeister der Reichsritterschaft in Schwaben Viertels am Kocher, um 1000 fl Hauptgut einen jährlichen Zins von 50 fl auf Wiederkauf, der ab 1634 jeweils um den 24. Aug. (Bartholomäus) in der Reichsstadt Esslingen oder 3 Meilen im Umkreis zu verzinsen ist. Unter Nennung der an Fastnacht fälligen Gülten und der zu erbringenden Fronen setzt der A. 2 Fall- oder Gnadenhöfe im Dorf Hohenstadt mit allen Rechten und Zugehörden zu Unterpfand, die die Witwe des Hans Rettenmayer (Rötenmayer) sowie Melchior Kugler und seine Frau Margaretha Zimmermann bebauen, ferner 2 Falllehen zu Hohenstadt, die Jakob Kugler und Lorenz Grimminger innehaben. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Bei Verzug der Gültzahlungen oder bei Ablösung des Hauptguts können sich die Gläubiger am Unterpfand oder an anderen Gütern des A. schadlos halten. Falls die Urkunde an Pergament, Schrift oder Siegeln beschädigt wird, lässt der A. auf Verlangen der Gläubiger eine neue Hauptverschreibung aufsetzen. Siegler: der A. Ausf. Perg. - 1 Sg. abg., Pressel anh. - U.: der A. - Rv. Altsignatur(en): 10 (Bleist.) Bem.: Vgl. U 205.