Strafanstalt Peine (Bestand)
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NLA HA, Hann. 86 Peine
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.12 Preußische Provinz Hannover >> 1.12.10 Justiz >> 1.12.10.3 Untere Justizbehörden >> 1.12.10.3.10 Strafanstalten, Gerichtsgefängnisse
1854-1861
Enthält: Umwandlung des Strafarbeitshauses in ein Werkhaus und die spätere Aufhebung desselben
Geschichte des Bestandsbildners: Die Strafanstalt Peine geht in ihren Anfängen auf die bischöflich-hildesheimische Zeit zurück. Unter hannoverscher Regierung als Zuchthaus weitergeführt, wurde sie 1840 in Folge des neuen Kriminalgesetzbuches in ein Strafarbeitshaus für weibliche Gefangene umgewandelt. 1854 änderte das Justizministerium die Zweckbestimmung: Peine wurde ein polizeiliches Werkhaus und gab die bisherige Funktion als Strafarbeitshaus an die neue Strafanstalt in Lingen ab. Für eine Übergangszeit waren in Peine weibliche Strafarbeitshaus- und Werkhausgefangene zugleich untergebracht. Bereits 1860 wurde jedoch das Werkhaus Peine aufgehoben und sämtliche Werkhausgefangene in die Strafanstalt nach Lingen überführt.
Bestandsgeschichte: Der Archivbestand umfasst lediglich zwei vor dem Zweiten Weltkrieg ins Staatsarchiv nach Hannover gelangte Akten (Nr. 1 und 2) aus der Zeit 1854 bis 1861, die den erwähnten Funktionswandel dokumentieren und einiges Namenmaterial enthalten.
Stand: 3. Juni 1993
Findmittel: EDV-Findbuch 2006
Bearbeiter: Dr. Christoph Gieschen (1993)
Zusatzinformationen: Die Archivalien sind teilweise durch Beschädigungen, Pilzbefall und Verunreinigungen geschädigt und können daher nur eingeschränkt zur Benutzung vorgelegt werden.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Strafanstalt Peine geht in ihren Anfängen auf die bischöflich-hildesheimische Zeit zurück. Unter hannoverscher Regierung als Zuchthaus weitergeführt, wurde sie 1840 in Folge des neuen Kriminalgesetzbuches in ein Strafarbeitshaus für weibliche Gefangene umgewandelt. 1854 änderte das Justizministerium die Zweckbestimmung: Peine wurde ein polizeiliches Werkhaus und gab die bisherige Funktion als Strafarbeitshaus an die neue Strafanstalt in Lingen ab. Für eine Übergangszeit waren in Peine weibliche Strafarbeitshaus- und Werkhausgefangene zugleich untergebracht. Bereits 1860 wurde jedoch das Werkhaus Peine aufgehoben und sämtliche Werkhausgefangene in die Strafanstalt nach Lingen überführt.
Bestandsgeschichte: Der Archivbestand umfasst lediglich zwei vor dem Zweiten Weltkrieg ins Staatsarchiv nach Hannover gelangte Akten (Nr. 1 und 2) aus der Zeit 1854 bis 1861, die den erwähnten Funktionswandel dokumentieren und einiges Namenmaterial enthalten.
Stand: 3. Juni 1993
Findmittel: EDV-Findbuch 2006
Bearbeiter: Dr. Christoph Gieschen (1993)
Zusatzinformationen: Die Archivalien sind teilweise durch Beschädigungen, Pilzbefall und Verunreinigungen geschädigt und können daher nur eingeschränkt zur Benutzung vorgelegt werden.
0,1
Bestand
Literatur: A. Harms, Von der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Celle, in: 250 Jahre Oberlandesgericht Celle 1711 – 1961, Celle 1961, S. 155 ff.
Literatur: Hue de Grais, Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem deutschen Reiche, 25. Auflage, Berlin 1930
Literatur: Hue de Grais, Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem deutschen Reiche, 25. Auflage, Berlin 1930
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ