Christa Keiffer und Jakob Cleinmann, beide von Jesingen, wegen Annahme fremder Dienste zu Kirchheim gef. - sie hatten in kaiserlichen Diensten vor Metz gelegen -, jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigelassen, dass sie künftig keinem fremden Herrn mehr ohne Erlaubnis des Herzogs zuziehen, versprechen, dies zu halten und schwören U.