Christa Keiffer und Jakob Cleinmann, beide von Jesingen, wegen Annahme fremder Dienste zu Kirchheim gef. - sie hatten in kaiserlichen Diensten vor Metz gelegen -, jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigelassen, dass sie künftig keinem fremden Herrn mehr ohne Erlaubnis des Herzogs zuziehen, versprechen, dies zu halten und schwören U.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...