Konrad Rinker aus Jesingen, wegen ungebührlichen Verhaltens und unmäßigen Weingenußes im vergangenen Herbst eine Zeitlang gef., jedoch auf Bitten seiner Freunde mit der Auflage begnadigt, den von ihm genossenen Wein dem Eigentümer zweifach zu bezahlen, eine Geldstrafe von 5 fl zu entrichten und für seine Atzung aufzukommen, gelobt dies und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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