1554 März 13 (Dienstag nach Judica) Michel Rosenberger, Pankratz Hösser und Hans Rudolf (Rudolff), alle gesessen zu Böckingen, stellen folgenden Revers aus: Der Schöntaler Freihof und die Güter zu Böckingen wurden [15]18 durch Abt und Konvent zu Schöntal an die Brüder Hans Rohrbach (Rorbach), Simon Rohrbach und Michel Rohrbach und ihren Schwager Hans Rudolf, alle zu Böckingen, unter der Bedingung zu Erblehen verliehen, dass der Hof auf ewig in vier Händen zu bleiben habe und nicht weiter aufgeteilt werden dürfe. Inzwischen wurde das Viertel des Hans Rohrbach zwischen Hans Rohrbach d.J. und Hans Mülich geteilt und der Lehenbrief auch in anderen Punkten nicht befolgt, weshalb die Lehenherren den Hof an sich zogen. Auf Bitten der A. und auf Fürsprache von Bürgermeister und Rat zu Heilbronn bewilligten Abt und Konvent zu Schöntal, den alten, mit Incipit und Explizit zitierten Lehenrevers der gen. Hofleute vom 15. März 1518 (Montag nach Gregor) nach Entrichtung der Pön wieder in Kraft zu setzen. Der Hof gehört inzwischen Michel Rosenberger zu zwei, den beiden anderen A. zu je einem Viertel. Die A. versprechen mit Handtreu an Eides statt, im Fall der Vererbung oder des Verkaufs den Hof in nicht mehr als vier Viertel aufzuteilen und sich im übrigen an die Bestimmungen des Lehenbriefs von 1518 zu halten. - Schultheiß und Gericht zu Böckingen haben die vier Viertel auf insgesamt 600 fl geschätzt, von denen 160 fl Angeld sofort, der Rest in Raten von 80 fl zu zahlen sind. Siegler: 1) Wendel Anns (Anßen), Bürgermeister zu Heilbronn, Vogt zu Böckingen Ausf. Perg. - 1 Sg. anh. - 1 Beil. unter der Plica: Pap.-Zettel mit dem Vermerk: Der RohrbachsHoff sollt nit weiter als in 4 Theil vertheilet werden. N. 1 - Rv. Bem.: Laut Nachtrag im Findbuch von 1825 S. 83 im März 1868 vom Kameralamt Heilbronn im [Haupt-]Staatsarchiv Stuttgart eingekommen.