Heinrich Stainlin, B. zu Unterhaslach, gef. und schwerer Strafe verfallen, weil er sein und seiner Familie Vermögen verschwendet und verspielt hatte, jedoch aus Gnade ohne peinliche Strafe wieder freigel., gelobt eidlich, sich fortan wohl und gehorsam zu verhalten, Spiele zu unterlassen und lediglich in ehrlicher Gesellschaft und an Hochzeiten um einige Pfennige "Kurzweil" zu treiben, nie aber über 1 lb h zu setzen, und alle offenen und heimlichen Zusammenkünfte zu meiden, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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