Friedrich Wilhelm, König von Preussen, belehnt nach dem Tode des Landstände-Directors Caspar Adolph v. Romberg dessen Sohn den Kämmerer Giesbert Christian Friedrich v. Romberg mit der "Hofstatt, Hause u. Wohnung zu Bladenhorst, wie die zu Castrop im Amte Bochum gelegen, zu unserm Lehen u. offenen Hause". In Vertretung des v. Romberg erfolgt die Belehnung an dessen Bevollmächtigten den Criminalrat und JustizcommissarJoh. Henrich Georg Hopmann in Gegenwart des clev. märk. Regierungspräsidenten Georg Otto Albrecht von Rohr und des Geh. Regierungsrats Werner Reinhard Bernhard von Müntz als Lehnmänner. In Vertretung leistet auch Hopmann den üblichen Lehnseid. "Gegeben Emmerich". Unterschrift: v. Rohr. Maassen. Am 5. September 1787 war Casp. Adolf von Friedr. Wilh. II. belehnt worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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