Im Jahr 1567, Dienstag, 23. Dezember, vormittags 8 Uhr zu Weinsberg in Bernhard Wurmers, Gastgeber zur Sonne Haus in der unteren Stube erschienen vor dem unterzeichneten Notar und den zu Ende bezeichneten Zeugen Georg von Gemmingen, Amtmann der adeligen Stiftung zu Oberstenfeld in Vetretung der Äbtissin und Chorjungfrauen des Stifts wegen eines Vertrags, der zwischen Schultheiß und Gericht zu Oberstenfeld und den Maiern und Müllern zum Hof, die zu Oberstenfeld gehörigen Wälder betreffend, aufgerichtet worden ist, worüber er ein Schriftstück übergab und dagegen protestierte. Der Zettel wurde vor den Zeugen wörtlich verlesen: Vor hundert und mehr Jahren, länger als Menschengedenken, haben alle Wälder in der Oberstenfelder Markung dem Stift gehört, weshalb niemand daraus ohne Vorwissen von Äbtissin und Konvent beholzt worden sei. Dessen unangesehen habe Herzog Christoph zwischen Schultheiß und Gericht des Dorfs Oberstenfeld und den Maiern und Müllern zu den Höfen einen Vertrag wegen der Beholzung aufrichten lassen. Da dieser Vertrag ohne Vorwissen von Äbtissin und Konvent als rechten Vogtherren errichtet wurde, ist er an sich ungültig, weshalb der Amtmann als Bevollmächtigter protestiert, daß Äbtissin und Chorjungfrauen in diesen Vertrag nicht einwilligen, da er ihren Rechten Abbruch tut.