Landesfürstliches Reskript, darin die Hohenlohischen Räte zu Ohrdruf ausgefilzet worden, dass sie sich 100 Gulden aus der Kontributionskasse als Entschädigung (zum Recompens) zugelegt haben, mit expression, dass keinem Landstand zukomme, in Steuersachen etwas zu disponieren, sondern gehöre dem Landesfürsten allein

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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